Berufsunfähigkeitsversicherung in Freiburg

Schützen Sie Ihren gewohnten Lebensstandard

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufs­unfähig­keit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

 

 

Übersicht Berufs­unfähig­keitsversicherung

1. Warum eine Berufs­unfähig­keitsabsicherung?

  • Für wen ist diese Versicherung?
  • Was ist versichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

2. Was ist generell zu beachten beim Abschluss?

 


Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

 

Für wen ist diese Versicherung?

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen 280.000 weitere Fälle hinzu. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufs­unfähig­keit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente.

Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufs­unfähig­keitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist.

Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% GRUNDLAGEN des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.

Auch für Menschen deren Geburts­datum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz verschlechtert. Die Leistungen wurden stark reduziert. Deswegen ist auch hier eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.

Für viele ist eine Vollkaskoversicherung für das Auto selbstverständlich, der größte Vermögenswert wird allerdings vernachlässigt: Das eigene Einkommen, gesehen über die gesamte Erwerbsdauer.

Ein 35-jähriger Mann, mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 Euro und 13 Monatsgehältern, verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2% p.a. in den nächsten 30 Jahren seines Arbeitslebens über 1,3 Mio. Euro!

Jeder Arbeitnehmer bekommt ab einem gewissen Alter die Renteninformation der GRV zugeschickt, darauf können Sie die Ansprüche bei Erwerbsminderung ablesen, das sieht z.B. so aus:

Renteninformation Deutsche Rentenversicherung

Sie können auf Ihrer Information gut erkennen, dass der gesetzliche Schutz kaum ausreicht, den Lebensstandard so aufrecht zu erhalten.

 

Was ist versichert?

Eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, (halb gesund), d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

Wann liegt eine Berufs­unfähig­keit vor?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufs­unfähig­keit: „Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risiko­lebens­ver­si­che­rung oder Pflegezusatzversicherung).

Was ist nicht versichert?

• Liegt die Berufs­unfähig­keit unter 50%, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.

• Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z.B. Piloten oder Sprengmeister.

• Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. • Bei Vorsatz wird nicht geleistet z.B. ein Chirurg trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufs­unfähig­keitsrente zu erhalten.

• Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Eine Dread Disease (Schwe­re Krank­hei­ten) Absicherung ist die ideale Ergänzung zu einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Während letztere eine monatliche Rente auszahlt, wenn mind. 50% Berufs­unfähig­keit für voraussichtlich mind. 6 Monate vorliegt, erhalten Sie über die Dread Disease Versicherung eine vereinbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht. Vor allem für Selbstständige und Per­sonen mit Vorerkrankungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur Berufs­unfähig­keitsabsicherung sein. Zusätzlich ist eine Unfall­ver­si­che­rung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Ergänzend zur Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte auch an eine private Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Berufs­unfähig­keitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufs­unfähig­keitsrente berücksichtigt werden, damit dem nahtlosen Übergang zwischen Berufs­unfähig­keitsrente zur Privatrente nichts im Wege steht.

Im Regelfall besteht die Möglichkeit, bei einer privaten Rentenversicherung auch die Beitragsübernahme im Falle der Berufs­unfähig­keit mit zu vereinbaren. Im Falle einer versicherten Berufs­unfähig­keit würde Ihr Rentenversicherer die Beitragszahlung dann so lange für Sie übernehmen, bis sich Ihre gesundheitliche Situation verbessert oder der Vertrag ausläuft.

Da es selbst mit den besten Bedingungswerken am Markt im Einzelfall zwischen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Versicherungskunden zu unterschiedlichen Meinungen bei Beantragung der Leistung kommen kann, ob eine versicherte Berufs­unfähig­keit vorliegt oder nicht, sollten Sie sich auch für diesen seltenen Fall wappnen.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung stärkt Ihnen den Rücken, wenn Sie sich gezwungen sehen, die versicherten Leistungen auf dem Rechtsweg erstreiten zu müssen. Alle Kosten für Ihren Rechtsanwalt, das Gericht, nötige Gutachten usw., werden von dieser sinnvollen Sparte übernommen.

 

 


Was ist generell zu beachten beim Abschluss?

 

in unseren Augen gibt es aktuell nur eine Handvoll Versicherer, die die meisten Kriterien für eine gute Berufsunfähigekeitsversicherung erfüllen.

Das sind zur Zeit die LV1871, Alte Leipziger, HDI, Nürnberger und die Bayerische, je nach Situation auch noch ein bis zwei weitere Gesellschaften. Die anderen scheitern vor allem an den schlechteren Vertragsbedingungen. Als Versicherungsmkaler in Freiburg geben ich Ihnen ein paar Tipps für den Abschluss einer BU-Absicherung

  • Welchen finanziellen Bedarf habe ich, wenn ich berufsunfähig werde? Ist die Rentenhöhe im Vertrag korrekt angegeben?
  • bis zu welchem Endalter soll der Vertrag gelten? Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist (noch) bei 67 Jahren.
    Sieben Jahre weniger Laufzeit verringern zwar die Prämie deutlich, jedoch fehlen auch sieben Jahre an Leistungen. Hier muss sonst genügend Kapital gebildet worden sein um diese Zeit zu überbrücken, auch fehlen die Jahre zum Aufbau einer Alters­vorsorge. 
  • Wenn eine BU-Rentenhöhe über 2.500 Euro vereinbart sein soll ist es eine Überlegung wert, zwei Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften abzuschließen. Es werden keine ärztliche Untersuchungen fällig, der Rückversicherer reagiert nicht restriktiv und die Optionsrechte zur Erhöhung (ohne Gesundheitsprüfung) können bis zu 5.000 Euro genutzt werden
  • geben Sie ALLES an, wonach im Antrag gefragt wird. Holen Sie sich die Arzt-Akte um zu sehen, was dort für Diagnosen angegeben wurden (Gefahr von sogenannten "Abrechnnugsdiagnosen"!). Im Leistungsfall besorgt sich der Versicherer diese zuerst und vergleicht, was im Antrag angegeben wurde. Leider gibt es immer noch viel zu viele Rücktritte im Leistungsfall von Gesellschaften wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen
  • Dynamisierung der Beiträge (und somit auch der Leistung): Immer mit Dynamik vereinbaren! Das sichert die Erhöhung der Ansprüche im Laufe der Zeit, auch wenn der gesundheitliche Zustand eine Erhöhung der BU-Rente nicht mehr zulässt
  • Dynamisierung der Leistung, d.h. wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Durch die gesunkene Überschussbeteiligung steigt die Rente im Leistungsfall sonst kaum.
  • die anlaßbezogenen Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung oder besser ohne Risikoprüfung nutzen, z.B. bei Heirat, Geburt eines Kindes, Hausbau etc.
  • Koppeln Sie die BU nicht mit einer Rentenversicherung (Sparvorgang)! Flexibilität bei unvorhergesehenen Ereignissen ist wichtig.