Gebäudeversicherung Freiburg

Gebäudeversicherung in Freiburg - So schützen Sie Ihr Traumhaus!

Termin Buchen: telefonisch, per Video oder im Büro in Freiburg

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung - selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich.

Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.

Als Ver­sicherungs­makler in Freiburg helfe ich Ihnen gerne eine preis-, leistungsstarke Ge­bäude­ver­si­che­rung auf Höhe der Zeit zu finden. Oder ich helfe bei der Optimierung des bestehenden Vertrages. Oftmals sind alte Ge­bäude­ver­si­che­rungs-Verträge vom Preisgefüge nicht zu  schlagen.  

Haben Sie eine Beitragserhöhung Ihres Ge­bäude­ver­si­che­rung erhalten?

Die Gebäudeversicherer haben in den letzten Jahren eine deutlich spürbare Beitragsanpassung vorgenommen. Die Schadenaufwendungen und die Schadenhäufigkeit werden immer größer.

Das hat natürlich Konsequenzen auf den Jahresbeitrag. In Freiburg sind wir in den letzten Jahren von größeren Schadenereignissen verschont geblieben, wenn man von Hagelschäden oder lokalen Überschwemmungen absieht. Aber bundesweit ist dieser Trend spürbar.

Wenn Sie einen Vergleich Ihrer Ge­bäude­ver­si­che­rung wün­schen, dann geben Sie mir die wichtigsten Daten für ein Angebot durch unter Angebotsanforderung

Welches sind in unseren Augen die aktuell besten Ge­bäude­ver­si­che­rungen in Freiburg?

Bei unserem genossenschaftlichen Verband werden die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men mit Ihren Produkten regelmäßig auf Ihre Bedingungen und Schadenbearbeitung geprüft. Die Partnerbetriebe (wie wir) bewerten die Ge­bäude­ver­si­che­rungen einmal jährlich. Nutzen Sie diese Schwarmintelligenz von professionellen Ver­sicherungs­maklern in ganz Deutschland für sich! Das Ergebnis finden Sie hier: Produktbewertung

Ganz wichtig sind die zusätzlichen Einschlüsse in der Ge­bäude­ver­si­che­rung, z.B. grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Obliegenheiten. Einzelheiten gebe ich Ihnen gerne im Gespräch wieder.

Wurde Ihre Ge­bäude­ver­si­che­rung wegen Schäden seitens des Versicherers gekündigt? 

Wenn ja, dann helfe ich Ihnen gerne weiter. Wir haben diese Dinge in steter Regelmäßigkeit auf dem Tisch. Es ist für den Laien gar nicht so einfach, hier eine Lösung zu finden. 

Unser Artikel Kündigung erhalten? hilft Ihnen weiter. Rufen Sie uns an, wenn Sie Hilfe benötigen.

Für wen ist diese Versicherung?

Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Es handelt sich um ein existenzielles Risiko. Die allerwenigsten sind in der Lage, den Verlust eines Gebäudes z.B. durch Feuer finanziell schmerzlos zu erleiden. Vor allem, wenn das Objekt noch mit Schulden beliehen ist!


Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“
Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)

  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)

  • Sturm, Hagel

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)

  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
• Vorsatz
• grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
• Krieg
• Kernenergie

In der Feuerversicherung

• Schäden durch Erdbeben (aber durch Zusatzklausel einschliessbar!)
• Nutzwärmeschäden, Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung

• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung

• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.


In der Elementarschadenversicherung

• Schäden durch Sturmflut

Viele der obigen Punkte sind durch erweiterte Klauseln aber wieder versicherbar. 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt
werden.

Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung wird als Wert 1914 in Mark angegeben. Das Jahr 1914 wurde ausgewählt, da es das letzte Jahr in Deutschland war, in dem es stabile, aussagekräftige Baupreise und keine außergewöhnliche Baupreissteigerungen gab. Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Baupreisindex, mit Hilfe dessen sich der Wert 1914 in den Neubauwert umrechnen lässt. Für das Jahr 2019 gilt ein Wert von 1.454,3. Somit hat ein Wohngebäude mit einem beispielhaften Wert von 25.000 Mark im Jahr 1914 folgenden Neubauwert im Jahr 2019:

25.000 (Wert 1914) x 1.454,3 (Baupreisindex) : 100 = 363.575 €

Wenn die Wertermittlung nach anerkannter Methode berechnet wurde, z.B. nach der GDV Methode (inzwischen auch bei vielen durch die Angabe der korrkten Wohnfläche), dann gewährt die Versicherung einen Unterversicherungsverzicht.

Welche Zahlungen werden im Leistungsfall geleistet?

• Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten
Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.

• Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.

• Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.


Schadenbeispiele

 

Innerhalb von Sekunden (Feuer)

 

Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl einesWohnhauses ein und setzte diesen in Brand.

Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.

Dunkle Flecken an der Wand (Leitungswasser)

 

An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Kücheabgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst dieWände 9 Tage getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst danach ließ sich die Küche wieder montieren. Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.

 

Hagelschlag (Stum/Hagel)

Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.

Okan Kyrill (Sturm)

Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses entwurzelt. Der Baum fiel nicht direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt. 

1,20M - Hochwasser (Elementar)

Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser.

Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trocknung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs- und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe
wurde auf 8.500 € geschätzt.

 


unbenannte Gefahren

Die drei Grundrisiken in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle, abdeckt.

Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Haus erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese - zugegeben - schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.