Generationenbeitrag-Rechner
Berechnen Sie überschlägig, welcher Teil Ihrer monatlichen Belastung rechnerisch in renten-, gesundheits-, pflege- und steuerfinanzierte Leistungen der älteren Generation fließt.
Die Werte zeigen, welcher Teil Ihrer Beiträge und Steuern in dieser Modellrechnung der Finanzierung von Rentnern, Pensionären und älteren Versicherten zugerechnet wird. Bei Arbeitnehmern werden auch die Arbeitgeberanteile berücksichtigt, weil sie wirtschaftlich Teil der Lohnkosten sind.
URKUNDE
Hiermit wird bescheinigt, dass diese Person im Rahmen dieser vereinfachten Modellrechnung monatlich
zugunsten der älteren Generation beiträgt.
Das entspricht rechnerisch
durchschnittlichen Monatsrenten.
Berechnungsgrundlagen und Annahmen
Diese Berechnung ist eine grobe Orientierung für das Jahr 2026. Sie ersetzt keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Berechnung.
- Gesetzliche Rentenversicherung Arbeitnehmer: 18,6 % gesamt, davon 9,3 % Arbeitnehmeranteil und 9,3 % Arbeitgeberanteil. Berücksichtigt wird maximal die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € monatlich.
- Selbstständige: keine gesetzliche Rentenversicherung in der Modellrechnung berücksichtigt. Pflichtversicherte Selbstständige, Versorgungswerke und freiwillige Beiträge sind Sonderfälle.
- Gesetzliche Krankenversicherung Arbeitnehmer: 14,6 % allgemeiner Beitrag plus 2,9 % angenommener durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil werden zusammen betrachtet. Berücksichtigt wird maximal die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € monatlich.
- Pflegeversicherung Arbeitnehmer: 4,2 % für Kinderlose über 23 Jahre. Für Arbeitnehmer mit Kindern kann der Beitrag abweichen.
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Selbstständige: pauschal 1.250 € monatlich als Höchstbeitrag angesetzt. Davon werden in dieser vereinfachten Modellrechnung 80 % der Krankenversicherung und 20 % der Pflegeversicherung zugeordnet.
- Anteil der älteren Generation an Krankenversicherung: 51,4 %. Anteil an Pflegeversicherung: 65 %. Beides sind Modellannahmen.
- Steueranteil Bundeszuschuss Rentenversicherung: 12,9 % der geschätzten Einkommensteuer. Herleitung: 127,8 Mrd. € Bundesleistungen an die Rentenversicherung im Verhältnis zu rund 989,8 Mrd. € gesamten Steuereinnahmen 2025.
- Steueranteil Pensionen: 5,5 % der geschätzten Einkommensteuer. Herleitung: rund 54,8 Mrd. € Versorgungsausgaben im Verhältnis zu rund 989,8 Mrd. € gesamten Steuereinnahmen 2025.
- Durchschnittsrente: 1.099 € monatlich als angenommener Vergleichswert.
Fußnote: Alle Werte sind überschlägige Modellwerte für 2026. Der Rechner arbeitet bewusst mit vereinfachten Annahmen. Individuelle Faktoren wie Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Bundesland, Krankenkasse, Zusatzbeitrag, private Krankenversicherung, Versorgungswerke, tatsächliche Rentenversicherungspflicht Selbstständiger und Sonderfälle werden nicht oder nur vereinfacht berücksichtigt. Die Berechnung zeigt eine politische und finanzmathematische Näherung, keine amtliche Abgabenberechnung.